1. Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Leistung/Daten | Ort/Transfer | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Railway Corporation 548 Market St PMB 68956 San Francisco, CA 94104, USA | API, MySQL, Anhänge, Logs; sämtliche regulären App-, Konto-, Organisations-, Kommunikations- und Sicherheitsdaten | Produktive Ressourcen EU West (Amsterdam); mögliche US-/globale Support- und Infrastrukturzugriffe. DPF, soweit anwendbar, sonst EU-SCC Modul 3 und ergänzende Maßnahmen. | Unterzeichneter Railway-DPA vom 13.06.2026; aktuelle Unterauftragnehmer unter trust.railway.com |
| Google LLC / anwendbare Google-Konzerngesellschaft Firebase Cloud Messaging | Push-Token, Titel, kurze Vorschau, Routing- und Zustellmetadaten; keine Anhänge oder App-Datenbank | Globaler Dienst; keine ausschließlich europäische Standortwahl. Firebase-Verarbeitungsklauseln und SCC/sonstige Transferlösung für eingeschränkte Übermittlungen. | Firebase Data Processing and Security Terms, Fassung vom 21.08.2024; aktuelle Google-Unterauftragnehmerliste |
| ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich Hauptstraße 68 02742 Friedersdorf, Deutschland | Ausschließlich verschlüsselte Backup-Archive und Manifestdateien; kein bei ALL-INKL verfügbarer Entschlüsselungsschlüssel | Deutschland; kein planmäßiger Drittlandtransfer | AVV/Kommissionsklauseln nach Art. 28, Stand 19.09.2022 |
2. Weitere technische Empfänger und Plattformbetreiber
| Empfänger | Verarbeitung | Einordnung |
|---|---|---|
| Apple Push Notification service (APNs) | iOS-Gerätetoken, Push-Titel/-Vorschau und Zustellmetadaten; globale Infrastruktur | Technischer Plattformempfänger im iOS-Pushweg; zusätzliche eigene Verantwortlichkeiten nach Apple-Bedingungen möglich |
| Apple App Store / Google Play | Store-, Entwickler-, Download- und plattformeigene Diagnoseinformationen | Plattformbetreiber in eigener Verantwortung; keine regulären SSD-Manager-Inhaltsdaten durch den Storeupload |
3. Genehmigung und Änderungen
Mit Abschluss des AVV genehmigt der Verantwortliche die in Abschnitt 1 genannten Unterauftragsverarbeiter allgemein. MinutMate informiert grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage vor Hinzufügung oder Ersetzung. Ein fristgerechter Widerspruch muss auf nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen beruhen. Die Liste und die Transferprüfung werden mindestens jährlich und bei Anbieter-, Leistungs-, Standort- oder Vertragsänderungen aktualisiert.